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1. Nur Teilnehmer, die ihre Einschreibung bis zum 8. August bezahlt haben und deren Name auf der offiziellen Startliste von Datasport figuriert, gelten als angemeldet. Für das Kinderrennen Raidy können die Einschreibungen vor dem Rennen an Ort und Stelle vorgenommen werden.

2. Alle Teilnehmer müssen ihre Fahrräder in sauberem Zustand einer technischen Kontrolle unterziehen. Es besteht die Möglichkeit, bei einem konzessionierten Händler eine Vorkontrolle vornehmen zu lassen. Dies erlaubt eine schnellere Abfertigung bei der technischen Kontrolle in Sitten.
Ausschlieβlich Fahrräder ohne Antriebshilfe (E-Bikes), elektrisch oder auch anders, und in einwandfreien Zustand sind am Start zugelassen.
Fahrräder mit Antriebshilfe sind am Start zugelassen, werden jedoch in keiner offiziellen Kategorie klassiert.

3. Am Start von Hérémence und Evolène werden nur die Alterskategorien berücksichtigt.

4. Die Junioren starten obligatorisch von Hérémence oder Evolène.

5. Aufgaben: aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer, der aufgibt, sich zum nächsten Kontrollposten begeben, um sich zu melden und seinen Chip zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Chips werden in Rechnung gestellt. Verunfallte Fahrer haben sich noch am gleichen Tag bei der Rennleitung zu melden. Andernfalls müssen entstehende Kosten vom Fahrer getragen werden.

6. Jeder Teilnehmer am GR muss persönlich gegen Unfall versichert sein; er sollte eine Rettungskarte besitzen, welche die Rückführungskosten übernimmt, andernfalls ihm diese in Rechnung gestellt werden können.

7. Der Grand Raid untersteht dem „Statut über das Doping" von Swiss Olympic (Revision vom 12. Mai 2005). Antidopingkontrollen können also durchgeführt werden. Mit der Einschreibung und der Teilnahme an diesem Wettbewerb unterwerfen sich die Sportler und Sportlerinnen den Antidoping-Bestimmungen von Swiss Olympic und erkennen die exklusive Zuständigkeit seiner "Disziplinarkammer für  Dopingfälle" und jene des Schiedsgerichts des Sports (Lausanne) an, jedes andere gewöhnliche Gericht ausschlieβend. Sie müssen außerdem für die Folgen (Ausschluss/Anzeige) aufkommen.

8. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, jederzeit eine Änderung der Strecke im Interesse der Läufer und ihrer Sicherheit vorzunehmen.


9. Das Tragen des Helms Typ „mountain bike“ ist obligatorisch, ebenfalls ein Reparatur-Set.

10. Die Startlinie wird gemäß der Anzahl der Einschreibungen festgelegt.

11. Der Tragen der Rahmenplakette ist zum Zwecke der Identifikation der verschiedenen Startgruppen obligatorisch.

12. Die technische Kontrolle des Fahrrads ist obligatorisch und findet am Samstag von 11 bis 20 Uhr statt, und zwar für alle Teilnehmer. Diese Kontrolle findet in den Kasernen von Sitten statt.


13. Die Fahrradaustausch ist verboten.

14. Der Grand Raid ist offen für alle Teilnehmer ab 15 Jahren (Geburtsjahr). Eine elterliche Genehmigung ist notwendig für Teilnehmer unter 18 Jahren.

15. Die Fahrer, welche nicht die Kontrolle durchlaufen oder zu spät zum Start erscheinen, ebenso solche, welche die obligatorischen Kontrollen auf der Rennstrecke nicht durchfahren, werden disqualifiziert. Disqualifiziert werden auch Fahrer, die sich nicht ans Rennreglement oder die Anweisungen der Organisatoren halten.

16. Nur Fahrer, die in Grimentz die Ziellinie überfahren, werden klassiert. Aufgegebene und neutralisierte Fahrer sind ebenfalls nicht klassiert. Zwischenzeiten, auch wenn sie bekannt gegeben werden, haben keinen offiziellen Klassierungswert.

17. Jede Beschwerde muss schriftlich, höchstens 15 Minuten nach der Ankunft des Fahrers, bei der Wettrennenjury mittels einer Kaution von Frs 100.- erfolgen.

18. Im Prinzip wird keine Einschreibung vor Ort akzeptiert, die Einschreibungen sind begrenzt. Die Organisation entscheidet über die Frage spätestens zehn Tage vor dem Rennen (auβer für das Kinderrennen Raidy am Freitag).

19. Die Konkurrenten müssen den Anweisungen folgen, die von den Verantwortlichen des Rennens und seiner verschiedenen Sektoren ausgegeben werden. Der Remmausschuss (CCO) lehnt jede Verantwortung für Unfälle jeglicher Art, die an Rennfahrern oder Drittpersonen vorkommen, ab.

20. Die Fahrer müssen sich obligatorisch an die Neutralisierungszeiten halten, dies aus Gründen der Sicherheit.

21. Jeder Teilnehmer wird am Vorabend des Rennens die letzten Empfehlungen erhalten.

22. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, die Ehrenpreise festzulegen. Die 3 Ersten jeder Kategorie erhalten einen Preis. Die Präsentation der Rahmenplakette sowie eine Identitätskarte können für die Preisübergabe von den Organisatoren verlangt werden.

23. Der Rennausschuss (CCO) lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung, eines Verlustes oder Diebstahls von Material oder Fahrrad ab. Und dies in jedem Fall, auch bei teilweiser oder vollständiger Neutralisation des Rennens.

24. Bei Gesamtneutralisierung oder einfacher Annullierung des Rennens am Renntag (abscheuliches Wetter, ...), werden die Gebühren von Einschreibung und Beförderungen nicht zurückgezahlt.

25. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, die Einschreibung eines Konkurrenten abzulehnen.

26. Der Rennausschuss (CCO) behält sich das Recht vor, jederzeit die vorliegende Verordnungen im Interesse der Fahrer und ihrer Sicherheit zu ändern.
Das Reglement des Grand Raid
> HAUTSPONSOREN
> PRESENTING SPONSOREN
> RECORDS

Verbier-Grimentz
Thomas Dietsch 2007
6h17'16''
Andrea Huser
2004
7h29'54''

Hérémence-Grimentz
Sandro Spaeth 2002
3h49'05''
Dicht Erika
2008
4h26'01''

Evolène-Grimentz
Alain Page 2007
2h27'57''
Fiechter Jennifer
2008
3h10'47''
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